ÖFFENTLICHE FÖRDERMITTEL


Die staatliche Förderung des Wohnungsbaus in Deutschland ist nach der Abschaffung der Eigenheimzulage noch nicht komplett eingestellt worden. Das System der direkten Förderung ist den Bundesländern überlassen worden, so dass es keine einheitlichen Maßstäbe für die Anspruchsgrundlage und die Vergaberichtlinien mehr gibt. Förderungen erhält man z.B. bei:





Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Hier gibt es zinsgünstige Kredite im Rahmen des Wohneigentum-Pro­gramms sowie wahlweise besondere Zinsvergünstigungen oder Zu­schüs­se beim Bau eines besonders energiesparenden Hauses oder bei ent­sprechen­der energetischer Sanierung. Die Darlehen werden über die finanzierende Bank als so genannte "durchleitende Bank" an die KfW weitervermittelt.


Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Diese Unterbehörde des Bundeswirtschaftsministeriums kümmert sich um die Fördermittel, die für die Erzeugung regenerativer Energie aus­ge­schüttet werden. Dazu zählen schwerpunktmäßig Holzpellet-Heiz­anlagen, thermische Solaranlagen sowie Wärmepumpen. Die Förde­rung erfolgt in der Regel als nicht rückzahlbarer Inves­titions­zu­schuss, dessen Höhe sich nach der Leistung der Anlagen richtet. Einzelheiten werden auf der BAFA-Internetseite beschrieben.


Regionale Förderprogramme über die IB.SH und die IFB Hamburg

Es gibt eine Vielzahl an regional begrenzten Förderprogrammen, deren Förderzweck ganz unterschiedlich sein kann - die Bandbreite reicht von vergünstigten Krediten für einkommensschwächere Haushalte über Erb­bau-Angebote für junge Familien bis hin zu eigenen Zusatz­förder­pro­gram­men für umweltfreundliches Bauen. Du solltest Dich allerdings recht­zeitig erkundigen, ob Du für Dein geplantes Vorhaben Fördermittel erwarten kannst oder nicht. In der Regel darf man mit den Bau - oder Modernisierungsmaßnahmen erst beginnen, wenn die Förderung bewilligt ist.